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Kostenfreie Arbeitsrechtsberatung

Das deutsche Arbeitsrecht speist sich aus vielen Quellen. Da es bisher nicht gelang ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, müssen alle mit dem Arbeitsrecht Befassten etwa 50 Rechtsquellen berücksichtigen. Diese unterliegen hinsichtlich ihrer Gültigkeit einer Hierarchie.

Ganz oben thront das Europarecht, also das Recht der Europäischen Union, dicht gefolgt vom deutschen Grundgesetz. Eine Ebene darunter finden sich zahllose Einzelgesetze und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder. Es folgen die für Kollektive geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie die individuellen Arbeitsverträge. Schließlich bildet das Weisungsrecht der Arbeitgeber den unteren Abschluss der Hierarchie.

Doch das ist noch nicht alles, denn da wäre noch das umstrittene Richterrecht, welches durch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt entsteht. Muss das Recht nicht zunächst von der Legislative verabschiedet werden? Im Prinzip schon, aber es gibt eben auch geduldete Ausnahmen, die nicht nur das Arbeitsrecht betreffen, sondern zum Beispiel ebenso das Sozialrecht.

Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob man das richtig oder falsch findet. Praktisch muss jeder Arbeitsrechtler, der beratend tätig ist, das Richterrecht beachten, allein um seine zu Beratenden nicht durch Unwissen zu schädigen. Das heißt, jeder beruflich mit dem Arbeitsrecht befasste, muss hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung des BAG auf dem Laufenden sein.

All diese Umstände und Besonderheiten erschweren denjenigen, die am meisten vom Arbeitsrecht betroffen sind, den Überblick darin zu behalten. Dadurch ergibt sich eine Situation, die es Arbeitnehmern nahezu unmöglich macht, sich qualifizierte Informationen selbst zu beschaffen. Internetrecherchen alleine reichen dafür gewiss nicht aus.

Die ArbeitnehmerHilfe Freiburg und ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützten Arbeitnehmer aus der Region mit einer unkomplizierten und kostenfreien Beratung. Mit Hilfe unseres starken Vereins und seinen ehrenamtlich tätigen Fachanwälten für Arbeitsrecht behalten Sie den Überblick, wenn Sie in einen arbeitsrechtlichen Konflikt geraten.

Unsere Anwälte analysieren ihre individuelle Situation und erläutern Ihnen die sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten. Sie kennen alle Rechtsquellen und erkennen sofort, ob Ihnen das Günstigkeitsprinzip zu einem Vorteil gereicht. Selbstverständlich verfolgen unsere Rechtsanwälte permanent die Rechtsprechung auf dem Bundesarbeitsgericht, sind also diesbezüglich immer up to date.


Thema Kündigung

Das mit Abstand häufigste Beratungsthema ist die Kündigung. Dabei ist es völlig gleich, in welcher Form diese daherkommt. Bei fast allen von einer Kündigung Bedrohten löst das unangenehme seelische Reaktionen aus. Solche Belastungen tragen ihren Teil dazu bei, dass Arbeitnehmer ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen.

Kündigungen gehen einher mit einem Gefühl der Ablehnung und Minderung des Selbstwertgefühls. Oft führt das in eine Situation in der man keinen klaren Kopf mehr hat, den man aber benötigt um das Richtige zu tun und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir bieten diese Hilfe kostenlos und vor allem leicht zugänglich an. Wir hoffen, dass von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer den Weg zu uns finden.

Ein Anruf bei unserer telefonischen Soforthilfe genügt. Ihr Fall wird dann unverzüglich geprüft und Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Situation und zuallererst, ob das Kündigungsschutzgesetz für Sie anwendbar ist. Darüber hinaus werden weitere Fragen geklärt, wie

●    Wie viel Urlaub steht Ihnen laut dem Bundesurlaubsgesetzes noch zu?
●    Wurden Sie ordentlich oder fristlos gekündigt?
●    Wurde bei der Kündigung die zwingend erforderliche Schriftform eingehalten?
●    Sind Sie vom Kündigungsschutzgesetz geschützt?
●    Gibt es hinsichtlich des Tarifvertrages, des europäischen Rechts oder anderen Vorschriften Besonderes zu beachten? 


Thema Geld

Auch wenn, gerade in Deutschland, Geld ein sehr heikles, wenn nicht gar tabuisiertes Thema ist, sollte es eine rote Linie geben. Und zwar wenn es um fehlendes Arbeitsentgelt geht. Wir helfen Ihnen gerne dabei, zu überprüfen, ob Sie den Ihnen zustehenden Lohn oder Gehalt erhalten haben. Dazu prüfen wir Ihre letzte Gehaltsabrechnung, den Arbeitsvertrag und berücksichtigen den eventuell geltenden Tarifvertrag.

Stellt sich heraus, dass Sie zu wenig Geld bekommen haben, ist schnelles Handeln gefragt, denn viele Tarif- und Arbeitsverträge sind mit sogenannten Ausschlussklauseln versehen. Diese legen eine Frist für die Geltendmachung etwaiger Forderungen gegen den Arbeitgeber fest. Diese Frist beträgt im ungünstigsten Fall gerade mal drei Monate. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Forderungen richtig geltend machen.


Thema Mobbing

Mobbing ist ein besonders leidiges Thema, weil es trotz Gegensteuerung in vielen Betrieben offenbar weiter zunimmt. Die Folgen ungezügelten Mobbings sind nicht nur für die Opfer ein Problem. Auch der betriebs- und volkswirtschaftliche Schaden in Folge von Mobbing sind immens. Darum sah sich der Gesetzgeber zum Handeln genötigt.

Während in einigen europäischen Nachbarländern Gesetze gegen das Mobbing als solches geschaffen wurden, hat die Legislative in Deutschland einen anderen Weg beschritten. Da man das Mobbing als solches, als einen zu komplexen Sachverhalt betrachtet, der im Einzelfall als Ganzes nur schwer nachzuweisen ist, richten sich die Gesetze bei uns gegen die strafbaren Einzelhandlungen, die da wären:
●    Abmahnungen,
●    Beleidigungen,
●    falsche Verdächtigungen,
●    Kündigungen ohne Grund,
●    Nötigungen,
●    sexuelle Belästigungen,
●    Tätlichkeiten,
●    üble Nachreden,
●    Verleumdungen und
●    Versetzungen.

Diese treten häufig im Zusammenhang mit Handlungen auf, die für sich allein genommen nicht strafbar sind. Dazu gehören:
●    intensive Kontrollen,
●    kleinliche Kritiken,
●    soziale Isolation und
●    das Vorenthalten von Informationen.

Auch wenn es den Straftatbestand Mobbing nicht gibt, steht auch hier für alle Betroffenen zuerst das Führen eines sogenannten Mobbing-Tagebuchs an. Wenn Sie das Gefühl haben dass Kollegen oder Vorgesetzte Sie mobben, fangen Sie möglichst frühzeitig an sich möglichst sachlich zu notieren:
●    wer die Handlungen beging,
●    an welchem Datum um wieviel Uhr es geschah,
●    was und wie es sich zutrug sowie
●    ob und welche Zeugen es gab.
Einfache Unterstellungen, Vermutungen oder ähnliches haben in einem Mobbing-Tagebuch nichts zu suchen, es geht allein um tatsächlich Wahrgenommenes.

Ein Mobbing-Tagebuch hilft später vor Gericht die Täter zu überführen. Die Aufzeichnungen sollten über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten geführt werden. Anschließend werten die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Freiburg das Mobbing-Tagebuch gemeinsam mit Ihnen aus und leiten anschließend angemessene straf- und arbeitsrechtliche Maßnahmen ein.


Thema Arbeitszeugnis

Beim Thema Arbeitszeugnis geht es eigentlich immer um das sogenannte qualifizierte Arbeitszeugnis, denn nur diesem kommt eine hohe Bedeutung zu. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist wichtig bei der Jobsuche und unerlässlich beim Anstreben einer erfolgreichen beruflichen Karriere und der damit verbundenen Wechsel von Unternehmen zu Unternehmen.

Wegen der hohen Bedeutung die Arbeitszeugnissen im Berufsleben zukommt hat der Gesetzgeber sehr genau geregelt, wie mit diesen zu verfahren ist. Es ist gesetzlich festgelegt, wem, wann, wie oft und aus welchem Grund ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden muss. Ebenso ist geregelt von wer es unterzeichnen und wie es formuliert sein muss.

Demnach hat ein Arbeitnehmer immer dann einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn ein Arbeits- oder Dienstverhältnis endet. Er kann aber auch eine spezielle Form des Arbeitszeugnisses verlangen, wenn kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses absehbar ist. Ein sogenanntes Zwischenzeugnis kann ein Arbeitnehmer aus triftigem Grund alle zwei bis drei Jahre verlangen, zum Beispiel um für sich eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Geradezu einen Balanceakt fordert der Gesetzgeber bei der Formulierung des Arbeitszeugnisses. Zum einen muss das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäße Aussagen treffen zum anderen aber auch grundsätzlich wohlwollend formuliert sein. Dadurch entwickelte sich geradezu zwangsläufig eine zuweilen bizarr anmutende Zeugnissprache. Um eine Geheimsprache, wie oft kolportiert wird, handelt es sich dabei jedoch nicht.

Nicht nur um ein Arbeitszeugnis zu verfassen, benötigt es viel Wissen und eine Menge Erfahrung. Auch um ein Arbeitszeugnis zu lesen und zu interpretieren bedarf es dieser Eigenschaften. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen über diese, gerne können Sie Ihr Arbeitszeugnis vorlegen oder eines erarbeiten lassen. In jedem Fall bekommen Sie eine arbeitsrechtliche Einschätzung Ihres Arbeitszeugnisses und wir prüfen, ob es mit der aktuellen Gewerbeordnung konform geht.


Weitere Themen

Neben den genannten kümmert sich die ArbeitnehmerHilfe Freiburg natürlich auch um alle anderen arbeitsrechtlichen Themen. Wir sind für Sie da, egal ob es sich wie in den vorgenannten Beispielen um individualrechtliche Fragen handelt oder es ums Kollektivrecht geht. Zum Beispiel ist die Gründung eines Betriebsrates mit zahlreichen kollektivrechtlichen Problemen verknüpft. Wir helfen Ihnen die Gründung rechtssicher und ohne Eigengefährdung durchzuführen.


Thema Mitwirkung

Es gehört zum Wesen eines Vereins gemeinschaftlich zu handeln. So ist es auch bei uns. Es ist verständlich, dass von einem arbeitsrechtlichen Konflikt belastete Arbeitnehmer, sich nicht allein auf einen Anwalt verlassen, sondern stattdessen selber recherchieren. Nicht selten werden diese fündig.

Wenn Sie zum Beispiel auf ein richtungsweisendes Urteil eines Arbeitsgerichts stoßen und meinen, dass es auf Ihren Fall übertragbar ist, dann zögern Sie bitte nicht, sich zu melden. Sie können den Fund gemeinsam mit einem Anwalt unseres Vereins untersuchen, um herauszufinden inwiefern es passt. Bei der ArbeitnehmerHilfe Freiburg stehen Ihnen erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht bei allen arbeitsrechtlichen Themen beratend und unterstützend zur Seite.


ArbeitnehmerHilfe e.V. Freiburg

Die Recherche nach arbeitsrechtlichen Themen im Internet kann schnell zu einer echten Herausforderung werden. Allein die Fülle der angezeigten Suchergebnisse muss erstmal bewältigt werden. Spätestens, wenn man nach einer aufwendigen Recherche feststellen muss, dass man versehentlich im Arbeitsrecht der Schweiz oder Österreichs gelandet war. Oder man stellt fest, dass die übernommen Informationen nicht mehr aktuell sind.

Wenn Sie auf die Webseite der ArbeitnehmerHilfe Freiburg gelangen, können Sie Ihre Suche zu arbeitsrechtlichen Themen eigentlich beenden. Unsere Anwälte werden Ihnen gerne helfen, den Überblick zu gewinnen, indem sie Ihnen zeigen, was relevant und was irrelevant ist. In jedem Fall können Sie zunächst Ihr Anliegen vortragen und bekommen im Anschluss daran eine qualifizierte Einschätzung von einem unserer Rechtsanwälte. Das ist eines unserer wichtigsten Ziele bei der Gründung der ArbeitnehmerHilfe Freiburg gewesen.


Soforthilfe und Mitgliedschaft

Unsere telefonische Soforthilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht steht allen Arbeitnehmern in Freiburg und Umgebung kostenlos zur Verfügung. Dafür reicht ein Anruf unter der Nummer 0761-88781520. Reicht Ihnen die Ersteinschätzung durch unseren Anwalt nicht, können Sie gerne unserem Verein beitreten. Das ist online jederzeit oder bei uns im Büro während der Öffnungszeiten möglich. Nach dem Beitritt können Sie die Leistungen unserer Anwälte ohne eine Wartezeit beanspruchen. Der Mitgliedsbeitrag in unserem Verein beträgt 40 Euro pro Kalenderjahr.
 



Fachanwalt Kronbichler erklärt den ArbeitnehmerHilfe e.V.


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0761-88781520 

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