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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht
Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Freiburg kann jeder Arbeitnehmer aus Freiburg und Umgebung anrufen, sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmer, die Mitglied unseres Vereins sind, umfassende kostenlose Unterstützung zu allen arbeitsrechtlichen Themen, wie
● Mobbing und Diskriminierung
● Alle Fragen rund um die Betriebsrente
● Vorbereitung eines Arbeitsgerichtsprozesses
● Ersteinschätzung eines Falles
● Gründung eines Betriebsrates
● Probleme des Jugend- oder Mutterschutzes
● Rechtsschutz im Arbeitsrecht
● Unstimmigkeiten bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung
● Abmahnungen und wie man sich dagegen wehrt
● Kündigungsschutzklagen sowie
● Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis.
Unsere Rechtsanwälte erbringen in der ArbeitnehmerHilfe Freiburg alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos.
Die umfassenden Leistungen unseres Vereins, die weit über die telefonische Soforthilfe für alle hinausgehen, stehen jedoch, aus Gründen der Fairness, nur den Mitgliedern zur Verfügung. Diese ermöglichen mit Ihrem Mitgliedsbeitrag von 40 Euro pro Kalenderjahr die Arbeit, Fortführung und Weiterentwicklung unseres Vereins. Dabei hoffen wir auf das Verständnis der Nichtmitglieder und laden sie gleichzeitig ein, ebenfalls unserem starken Verein beizutreten.
Kostenlose Vertretung ist unmöglich
Immer wieder werden wir mit der verständlichen Frage konfrontiert, weshalb wir keine kostenlose gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern ins Leistungsportfolio unseres Vereins aufnehmen. Die Antwort darauf lautet: Weil es verboten ist. Die Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt regelt in Deutschland das RVG abgekürzte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Im RVG ist der Gebührensatz, für die Vertretung von Klienten durch einen Rechtsanwalt, festgelegt. Genau genommen handelt es sich dabei um einen Faktor der mit dem Streitwert multipliziert wir. Von diesem Faktor darf, zum Beispiel bei nachgewiesenem Mehraufwand, bis zum zweieinhalbfachen abgewichen werden. Alle Anwälte der ArbeitnehmerHilfe berechnen jedoch grundsätzlich nur den einfachen Gebührensatz.
Bei der ArbeitnehmerHilfe Freiburg gibt es kostenlose Beratungsleistungen, weil diese ehrenamtlich erbracht werden dürfen.
Ergänzung der Rechtsschutzversicherung
Bei einer Rechtsschutzversicherung ist es in der Regel umgekehrt. Diese kommt für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt auf, schließt aber eine Übernahme der Beratungskosten im Vorfeld konsequent aus. Das tut sie, weil der Gesetzgeber für die Beratungskosten kein Limit gesetzt hat.
Hier können Anwälte frei über die Höhe entscheiden, viele nutzen das entsprechend aus. Für die Versicherung ist das nicht kalkulierbar und deshalb ist sie nicht bereit diese Kosten in die Police aufzunehmen. Die kostengünstige Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Freiburg ist deshalb die ideale Ergänzung, um rundum geschützt zu sein.
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Auch Arbeitnehmer mit wenig Geld können die Hilfe eines Rechtsanwalts nutzen. Bedürftige Arbeitnehmer denen ein Rechtsanwalt normalerweise zu teuer ist, haben auch für Prozesse auf dem Arbeitsgericht Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die Prozesskostenhilfe deckt nicht nur die Kosten für den Rechtsanwalt ab, sondern ebenso die anfallenden Gerichtsgebühren, so dass dem bedürftigen Arbeitnehmer keine Kosten durch die Wahrnehmung seiner Rechte entstehen.
Um die Prozesskostenhilfe zu bekommen muss der Arbeitnehmer oder dessen Rechtsanwalt die Prozesskostenhilfe auf dem Arbeitsgericht Freiburg beantragen. Die Rechtsanwälte der ArbeitnehmerHilfe erledigen das gerne für Sie, falls Sie verhindert sind.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0761-88781520